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   BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78   

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BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78 (https://dejure.org/1979,688)
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BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - 8 C 9.78 (https://dejure.org/1979,688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Ausbildungsgründen - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Ob ein vom Wehrpflichtigen behaupteter und im isolierten Verfahren geltend gemachter Zurückstellungsgrund besteht, ist, sobald ein Einberufungsbescheid ergangen ist, nach den in dem darin festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Verhältnissen zu beurteilen (vgl. z.B. BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152 ff.]).

    In Abweichung von dem vorstehend dargelegten Grundsatz wäre für die Beurteilung, ob ein Zurückstellungsgrund besteht, allerdings - statt auf den im Einberufungsbescheid vom 1. September 1977 festgesetzten Gestellungszeitpunkt - auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung dann abzustellen, wenn dieser Einberufungsbescheid keinen Bestand haben, sondern wieder aufgehoben werden sollte (vgl. BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [154]).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Das Studium der VWL war im festgesetzten Gestellungszeitpunkt noch nicht weitgehend gefördert, da es der Kläger damals noch nicht zu einem Drittel abgeleistet hatte (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Diese Gestaltungswirkung (vgl. BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]ist eine nicht vollziehungsbedürftige, automatisch eintretende Rechtsfolge, die mit dem Wirksamwerden des Einberufungsbescheides eintritt; die Vollzugsfolgenhemmung ist insoweit ohne rechtliche Bedeutung (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG 8 C 66.71 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 12] unter Hinweis auf BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [7]).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Diese Gestaltungswirkung (vgl. BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]ist eine nicht vollziehungsbedürftige, automatisch eintretende Rechtsfolge, die mit dem Wirksamwerden des Einberufungsbescheides eintritt; die Vollzugsfolgenhemmung ist insoweit ohne rechtliche Bedeutung (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG 8 C 66.71 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 12] unter Hinweis auf BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [7]).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Das Studium der VWL war im festgesetzten Gestellungszeitpunkt noch nicht weitgehend gefördert, da es der Kläger damals noch nicht zu einem Drittel abgeleistet hatte (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Das Studium der VWL war im festgesetzten Gestellungszeitpunkt noch nicht weitgehend gefördert, da es der Kläger damals noch nicht zu einem Drittel abgeleistet hatte (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Diese Gestaltungswirkung (vgl. BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]ist eine nicht vollziehungsbedürftige, automatisch eintretende Rechtsfolge, die mit dem Wirksamwerden des Einberufungsbescheides eintritt; die Vollzugsfolgenhemmung ist insoweit ohne rechtliche Bedeutung (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG 8 C 66.71 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 12] unter Hinweis auf BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [7]).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht war die Dreimonatsfrist jedenfalls verstrichen (vgl. BVerwGE 23, 135).
  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76

    Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Zum Begriff der unzumutbaren Härte hat der Senat u.a. in den Urteilen vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104; mit weiteren Nachweisen), vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - (Buchholz a.a.O. Nr. 113) und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - (Buchholz a.a.O. Nr. 115) dargelegt, daß er eine Steigerung der besonderen Härtelage voraussetzt, weil die Zurückstellung über die Altersgrenze hinaus nicht bloß zu einer zeitlichen Verschiebung des Grundwehrdienstes führt, sondern zur Freistellung davon.
  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 40.73

    Unzumutbare Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
    Zum Begriff der unzumutbaren Härte hat der Senat u.a. in den Urteilen vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104; mit weiteren Nachweisen), vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - (Buchholz a.a.O. Nr. 113) und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - (Buchholz a.a.O. Nr. 115) dargelegt, daß er eine Steigerung der besonderen Härtelage voraussetzt, weil die Zurückstellung über die Altersgrenze hinaus nicht bloß zu einer zeitlichen Verschiebung des Grundwehrdienstes führt, sondern zur Freistellung davon.
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69

    Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 11.78

    Musterungsentscheidung - Verwendungsgrad - Rechtswidrigkeit

  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 42.77

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen weitgehender Förderung des Zweitstudiums und

  • BVerwG, 21.11.1978 - 8 C 32.77

    Facharzt für Kieferchirurgie - Ausbildung - Einheitlicher Ausbildungsabschnitt -

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 66.71
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 13.76
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.01.2017 - 3 M 122.16

    Rechtsfolge des Ablaufs der in § 75 S 2 VwGO bestimmten Frist; Überlastung der

    Ist die Klage vor Ablauf der in § 75 Satz 2 VwGO bestimmten Frist erhoben worden, so ist deshalb dieser Mangel durch den Ablauf der Frist während des Verwaltungsgerichtsverfahrens bis zur gerichtlichen Sachentscheidung heilbar (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1966 - I C 24.63 -, BVerwGE 23, 135-140, zitiert nach juris Rn. 16; Urteil vom 4. Juli 1979 - 8 C 9/78 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen

    Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist (vgl. Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 [145 f.] m.weit.Nachw., vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 [3] und vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - [UA. S. 4], insoweit in Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 [23] nicht abgedruckt).

    Nur wenn der Einberufungsbescheid keinen Bestand haben, sondern aufgehoben werden sollte, wäre statt des darin festgesetzten Gestellungszeitpunktes (wieder) der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für die Beurteilung maßgebend, ob ein Zurückstellungsgrund besteht (vgl. Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [154] und vom 4. Juli 1979, a.a.O., S. 147).

    Infolgedessen muß, wenn während des Revisionsverfahrens über ein isoliertes Zurückstellungsbegehren ein Einberufungsbescheid erlassen wird und sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts geändert hat, die Sache regelmäßig an die Vorinstanz zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen werden (vgl. Urteile vom 28. Januar 1971, a.a.O., S. 154 mit weiteren Nachweisen und vom 4. Juli 1979, a.a.O., S. 147).

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 82.82

    Wehrpflicht - Einberufung - Wehrpflichtiger - Tauglichkeitsüberprüfung - Bescheid

    Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid gerichtlich angeordnet worden ist oder - wie hier geschehen - die Wehrersatzbehörde die Vollziehung des Einberufungsbescheides bis zur Bescheidung des gegen ihn erhobenen Widerspruchs ausgesetzt hat (vgl. Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 ): Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat der Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Wirkung.

    Diese Gestaltungswirkung ist nicht vollzugsbedürftig; sie tritt vielmehr mit dem Wirksamwerden des Einberufungsbescheides ein; die Vollzugsfolgenhemmung bleibt auf sie ohne rechtlichen Einfluß (vgl. Urteil vom 4. Juli 1979, a.a.O., S. 146).

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84

    Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte -

    Eine Umgehung der gesetzlichen Altersgrenze (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WPflG) liegt darin nicht; denn das Wehrdienstverhältnis wird ungeachtet der Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides zu dem festgesetzten Gestellungszeitpunkt vor Vollendung des 28. Lebensjahres des Wehrpflichtigen begründet (vgl. etwa Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 ; zum Zivildienstrecht: Urteil vom 17. September 1981 a.a.O. S. 3).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 8 B 129.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ob ein vom Wehrpflichtigen geltend gemachter Zurückstellungsgrund besteht, ist, sobald ein Einberufungsbescheid ergangen ist, nach den in dem darin festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Verhältnissen zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 m.weit.Nachw.).

    Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist, weil diese Anordnung die gestaltende Wirkung des Einberufungsbescheides unberührt läßt, die unabhängig von dem tatsächlichen Dienstantritt das Wehrdienstverhältnis zu dem festgesetzten Gestellungstermin begründet (vgl. das Urteil vom 4. Juli 1979, a.a.O. S. 146 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes

    Entgegen der Annahme des angefochtenen Urteils befand sich der Kläger im maßgebenden Gestellungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 50 S. 77 und vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 [145 f.]), dem 18. August 1980, nicht in einem weitgehend geförderten, nämlich zu mindestens einem Drittel der für den Abschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit absolvierten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 47.79 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 11 S. 30 [31] m.weit.Nachw.) Ausbildungsabschnitt i.S. des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG.
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82

    Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit -

    Zur Zeit der Ummeldung von Haupt- und Nebenwohnung des Klägers galt ebenso wie in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheides maßgebenden Gestellungszeitpunkt (vgl. Urteile vom 24. September 1975 - BVerwG VIII C 40.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104 S. 48 und vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 ), dem 1. Oktober 1981, § 24 WPflG in der Fassung des § 25 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1429).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

    Stand dem Kläger in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebenden Gestellungszeitpunkt (Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 [145 f.]) der in Anspruch genommene Zurückstellungsgrund nicht zur Seite, ist die auf eine Verpflichtung der Beklagten zur Zurückstellung gerichtete Klage ebenso wie die Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid abzuweisen.
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 6.82

    Rückstellung eines Wehrpflichtigen zur Fortführung einer begonnenen Ausbildung

    Das hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen; auf diese Entscheidungen wird ergänzend verwiesen (Urteile vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 14.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 122 S. 106 f., vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 [147] undvom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - UA S. 5 f.).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 24.88

    Wehrpflicht - Zurückstellungsgrund - Einberufungsbescheid -

    Diese Gestaltungswirkung ist nicht vollzugsbedürftig; als gesetzlich bestimmte Rechtsfolge tritt sie trotz einer mit der Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides verbundenen Vollzugshemmung (vgl. Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 m.weit.Nachw.) und unabhängig von dem tatsächlichen Dienstantritt mit dem Wirksamwerden des Einberufungsbescheides ein (vgl. Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 31.87 - Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 7 S. 1 ).
  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 28.82

    Gesicherte Dienstantrittsanordnung - Vereitelung der Zustellung - Wehrpflichtiger

  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 66.80

    Einheitlichkeit des Ausbildungsabschnitts - Teilstudium als Hospitant -

  • BVerwG, 26.11.1980 - 8 C 92.79

    Einberufung zum Wehrdienst vor Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 47.79

    Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Individueller Leistungstand -

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 50.83

    Rechtfertigung einer Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Studienabschluss bei

  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 C 78.82

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen unzumutbarer Härte - Erteilung einer

  • VG Münster, 14.06.2007 - 6 L 362/07

    Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes bei Zustellung des

  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen

  • BVerwG, 27.11.1984 - 8 CB 83.84

    Die Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Verwendung bei der

  • BVerwG, 29.06.1982 - 8 C 82.80

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung einer Hauptsache - Entscheidung

  • BVerwG, 15.06.1981 - 8 B 99.81

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Nichtzulassung der Revision wegen

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   BVerwG, 25.04.1978 - 8 C 9.78   

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BVerwG, 25.04.1978 - 8 C 9.78 (https://dejure.org/1978,9151)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1978 - 8 C 9.78 (https://dejure.org/1978,9151)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1978 - 8 C 9.78 (https://dejure.org/1978,9151)
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